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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1368/13

Datum:
28.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1368/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1028.2L1368.13.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die an der Gesamtschule H.            II ausgeschriebene Stelle eines Gesamtschuldirektors / einer Gesamtschuldirektorin (Besoldungsgruppe A 15 LBesO) mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin auf diese Stelle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. 

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt, werden dem Antragsgegner zu drei Vierteln und der Antragstellerin zu einem Viertel auferlegt.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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