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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7657/12

Datum:
26.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
DÜSSELDORF
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 7657/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1126.2K7657.12.00
 
Schlagworte:
Rüstzeit Arbeitszeit Polizeibeamte
Leitsätze:

Anerkennung von Rüstzeiten als Arbeitszeit

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Kläger in der Dienstgruppe C der Polizeiwache N.            seit dem 11.07.2012 durch das An- und Ablegen von persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenständen sowie durch die Übernahme und Übergabe von Führungs- und Einsatzmitteln zusätzliche regelmäßige Arbeitszeit im Umfang von 15 Minuten pro Dienstschicht erbracht hat.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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