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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1687/13

Datum:
07.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 L 1687/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1007.26L1687.13.00
 
Schlagworte:
Beamte Reaktivierung Amtsarzt Untersuchung Dienstfähigkeit Dienstunfähigkeit Nachuntersuchung
Normen:
BeamtStG § 29
Leitsätze:

Im Wege der einstweiligen Anordnung kein Anspruch des Ruhestandsbeamten, von einer amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung seiner Dienstfähigkeit zwecks Reaktivierung verschont zu bleiben, wenn amtsärztlich bei Feststellung der Dienstunfähigkeit eine Nachuntersuchung empfohlen wurde.

2. Zu den formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Weisung gegenüber dem Ruhestandsbeamten, sich einer amtsärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit zu unterziehen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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