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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 5476/12

Datum:
09.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 5476/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0109.26K5476.12.00
 
Schlagworte:
Beihilfe Beamte Protonentherapie Postatakarzinom wissenschaftliche Anerkennung
Leitsätze:

1. Die Protonentherapie zur Behandlung eines Prostatakarzinoms kann nicht als wissenschaftlich anerkannte Heilmethode eingestuft werden.

2. Als noch nicht wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung setzt die Beihilfefähigkeit der mit der Protonentherapie verbunden Aufwendungen voraus, dass zuvor wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlungen ohne Erfolg angewendet worden sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Halbsatz 1 BVO NRW).

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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