Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 2842/12

Datum:
25.06.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 2842/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0625.26K2842.12.00
 
Schlagworte:
Beihilfe Ernährung Nahrungsergänzungsmittel Demenz Sondennahrung Fürsorgepflicht
Normen:
BVO NRW § 4 Abs. 1 Nr. 7
Leitsätze:

1.In Anlage 2 Nr. 7a zu § 4 Abs. 1 Nr. 7 BVO ist ausdrücklich bestimmt, dass Aufwendungen für Mittel, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, nicht beihilfefähig sind. Die Anschaffung von Mitteln, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, begründet regelmäßig keine notwendigen Aufwendungen i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 BVO NRW, weil dem Beamten zur Anschaffung von Gütern des täglichen Bedarfs - so auch von Lebensmitteln - bereits Dienst- oder Versorgungsbezüge gewährt werden. Würden die Nahrungsergänzungsmittel über die Beihilfe nochmals bezuschusst, hätte dies eine im beihilferechtlichen Sinne nicht notwendige Doppelalimentierung zur Folge.

2. Die in Ziff. 4.1.7.6 VVzBVO erwähnten Ausnahmen von diesem Grundsatz betreffen Fallgestaltungen, in denen körperliche Ursachen die Fähigkeit zur Nahrungsaufnahme aufheben oder einschränken, bzw. die Nahrungsaufnahme verhindern oder verbieten (Allergien, Unverträglichkeiten usw.). In allen diesen Fällen überwiegt daher der Arzneimittelcharakter des Nahrungsergänzungsmittels.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565758596061626364
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank