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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 8427/12

Datum:
10.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 8427/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0110.25K8427.12.00
 
Schlagworte:
Mehrwertsteuer Umsatzsteuer Vergnügungssteuer
Normen:
EGRL 112/2006
Leitsätze:

Die kumulative Erhebung von Mehrwert- und Vergnügungssteuer für Glücksspiele mit Geldspielgeräten steht mit europäischem Recht in Einklang (Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 27.11.2012 - 14 A 2351/12 -)

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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