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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 581/13

Datum:
26.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 L 581/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0326.24L581.13.00
 
Schlagworte:
Abschiebung Duldungsgrund Schwangerschaft Befristung Einreiseverbot Rückführungsrichtlinie
Normen:
==§ 60a AufenthG; § 11 AufenthG
 
Tenor:

Der Antrag wird einschließlich des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,‑ Euro festgesetzt.

 
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