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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 2498/12

Datum:
07.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 L 2498/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0107.24L2498.12.00
 
Schlagworte:
Abschiebung und Befristung
Normen:
§ 11 AufenthG; Art. 11 Rückführungsrichtlinie
Leitsätze:

Keine Sperre ohne Perspektive

Keine Abschiebung ohne Befristung

Befristung spätestens auf der Gangway

Streit um Länge vom Ausland aus

 
Tenor:

Der Antrag wird einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.

 
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