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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 7666/11

Datum:
18.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 7666/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0218.24K7666.11.00
 
Schlagworte:
Einkommen Begriff Berechnung Entgeltumwandlung Altersvorsorge Direktzusage
Normen:
==§ 23 KiBiZ § 90 SGB VIII § 2 EStG § 8 EStG § 11 EStG
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen werden die Elternbeitragsbescheide der Beklagten vom 6. März 2012 insoweit aufge¬hoben, als darin ein monatlicher Eltern-beitrag von mehr als 209,00 Euro festgesetzt worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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