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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 4481/12

Datum:
24.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
24 K 4481/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0124.24K4481.12.00
 
Schlagworte:
Halbwaisenrente - Elternbeitrag OGS - Einkommen
Leitsätze:

Die Halbwaisenrente ist Einkommen des Halbwaisen

und nicht Einkommen des überlebenden Elternteils.

Durch Satzung kann die Halbwaisenrente als zur Deckung des Kindes bestimmte öffentliche Leistung dem beitragsbemessungstechnisch maßgeblichen Einkommen zugerechnet werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Gerichtsbe-scheides vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Vollstre-ckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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