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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 L 517/13

Datum:
12.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 L 517/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0412.21L517.13.00
 
Normen:
§ 106 Satz 2 VwGO
Leitsätze:

Hausverbot

Integrationshilfe

 
Tenor:

Das Gericht unterbreitet den Beteiligten

‑ mit dem Ziel der Einweisung einer zugunsten des Sohnes der Antragstellerin (U.     N.          K.        ) tätig werdenden Integrationshilfe (voraussichtlich d.& n1.    , Familien- und Senioren-Service, Inh. X.      X1.      , C.--------weg 00, 00000 N2.        ) unter Berücksichtigung der bisherigen Vergleichsgespräche der Beteiligten ‑

zur Erledigung des Rechtsstreits gemäß § 106 Satz 2 VwGO folgenden

Vergleichsvorschlag:

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

 
 

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