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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 L 1542/13

Datum:
01.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 1542/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1001.20L1542.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache 20 K 6528/13 verpflichtet, dem Antragsteller im Schuljahr 2013/2014 Schülerfahrkosten für die Fahrt zur Förderschule des Kreises Viersen, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Schulstandort W.       und zurück zu bewilligen, und zwar in Form der Wegstreckenentschädigung in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung des Antragstellers mit einem Taxi oder Mietwagen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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