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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 1042/13

Datum:
26.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1042/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0726.19L1042.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig für das erste Halbjahr des Schuljahres 2013/2014 Eingliederungshilfe in Form einer Integrationshilfe während seiner Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsschule an der G.           -Schule zu bewilligen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Der Gegenstandswert wird auf 8.796,00 Euro festgesetzt.

 
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