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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 L 260/13

Datum:
21.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 L 260/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0321.17L260.13.00
 
Leitsätze:

Ein Verbot der Doppelzuständigkeit von Kreisen und kreisfreien Städten für die Aufgabenwahrnehmung als untere Umweltschutzbehörde und zugleich als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger lässt sich nicht ausmachen. Eine neutrale Aufgabenwahrnehmung durch sie ist jedenfalls dann in einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Weise abgesichert, wenn behördenintern für eine organisatorische und personelle Trennung beider Kompetenzbereiche gesorgt ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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