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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 4271/13

Datum:
19.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 4271/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1119.17K4271.13.00
 
Tenor:

Der Grundbesitzabgabenbescheid (Änderungsbescheid) der Beklagten über Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren vom 11. April 2013 wird aufgehoben, soweit die darin festgesetzten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren den Betrag von  216,74 Euro übersteigen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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