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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 L 494/13

Datum:
16.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 L 494/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0416.16L494.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, den mit Schreiben vom 4. März 2013 angekündigten Eintrag über das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle im Betrieb der Antragstellerin am 13. Dezember 2012 im Internetportal www.M.de zu veröffentlichen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/10 und der Antragsgegner zu 9/10.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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