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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 L 120/13

Datum:
04.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 L 120/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0204.16L120.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 215/13
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, den mit Schreiben vom 3. Januar 2013 angekündigten Eintrag über den Geschäftsbetrieb des Antragstellers „D“ in S im Internet zu veröffentlichen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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