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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 6801/12

Datum:
29.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 6801/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0129.16K6801.12.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 29. August 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen oder zum Abschluss öffentlich-rechtlicher Gestattungsverträge zur Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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