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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 6687/12

Datum:
10.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 6687/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0710.16K6687.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 11 A 2046/13
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen, soweit der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt ist.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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