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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 1435/12

Datum:
29.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 1435/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0129.14L1435.12.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abge-lehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17,00 Euro festgesetzt.

 
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