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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 5749/12

Datum:
07.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
14 K 5749/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0107.14K5749.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids beizutreibenden Be-trages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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