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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1543/13

Datum:
23.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1543/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1223.13L1543.13.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung, Verstoß gegen Beurteilungsrichtlinien, Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen, fehlende Plausibilisierung
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag eines Justizvollzugsobersekretärs in einem Konkurrentenstreitverfahren

 
Tenor:

1.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die im Justizministerialblatt Nr. 11 vom 1. Juni 2013 ausgeschriebenen Stellen für mehrere Justizvollzugshauptsekretäre/Justizvollzugshauptsekretärinnen bei der Justizvollzugsanstalt X.         -S.        nicht mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
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