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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1172/13

Datum:
23.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1172/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0823.13L1172.13.00
 
Schlagworte:
inhaltliche Ausschöpfung Beurteilungsbeitrag
Normen:
VwGO § 123
Leitsätze:

Beamtenrecht: Konkurrentenstreit

 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Beigeladenen nicht die Funktion der Referatsleitung im Referat III A 3 „Straßenbetrieb, Brücken und Tunnel, IT im Fachbereich“ zu übertragen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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