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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1104/13

Datum:
25.09.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1104/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0925.13L1104.13.00
 
Schlagworte:
Beurteilung Ausschöpfung Ausschärfung Leistungsentwicklung Dokumentation
Leitsätze:

Im Rahmen eines Auswahlverfahrens für eine Beförderungsstelle hat der Dienstherr bei gleicher Gesamtnote der aktuellen Beurteilungen diese vorrangig auszuschöpfen, bevor er auf den Aspekt der Leistungsentwicklung zurückgreift.

Zur (noch) hinreichenden Dokumentation von Auswahlerwägungen, wenn diese nur zum Teil ausdrücklich der Auswahlentscheidung zu entnehmen sind.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 14.260,71 Euro festgesetzt.

 
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