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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 8014/11

Datum:
05.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 K 8014/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1105.13K8014.11.00
 
Leitsätze:

Wird ein Sachverständiger nach der Erstellung des schriftlichen Gutachtens wegen Befangenheit abgelehnt, so sind die Umstände, auf die die Befangenheit gestützt wird, unverzüglich nach Kenntniserlangung glaubhaft zu machen.

 
Tenor:

Der mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2013 gestellte, sinngemäße Antrag, den mit Beschluss vom 10. Dezember 2012 zum Sachverständigen bestellten Dr. N.      P.       aus Gründen der Befangenheit abzulehnen, wird abgelehnt.

 
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