Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 5193/12

Datum:
25.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 5193/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0125.13K5193.12.00
 
Schlagworte:
Beamter Scheidung Versorgungsausgleich Versorgungsbezüge Kürzung Tod des Ausgleichsberechtigten amtsangemessene Alimentierung Härtefallregelung
Leitsätze:

1. Die Kürzung der Versorgungsbezüge eines geschiedenen Beamten gemäß § 57 BeamtVG im Gefolge des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs ist - auch mit Blick auf Art. 33 Abs. 5 GG - verfassungsgemäß. Dies gilt auch in Fällen vorzeitiger Zurruhesetzung und selbst dann, wenn die Kürzung dazu führt, dass die einem Beamten nach § 14 Abs. 4 BeamtVG zu zahlende Mindestversorgung unterschritten wird.

2. Es ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Beamte infolge der Kürzung auf Sozialleistungen angewiesen ist. Eine einzelfallbezogene Härtefallregelung im Rahmen des § 57 BeamtVG ist verfassungsrechtlich ebenfalls nicht geboten.

3. Die Begrenzung des Wegfalls der Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 37 VersAusglG auf Fälle eines Rentenbezugs von bis zu 36 Monaten ist verfassungsgemäß.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leis¬tet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank