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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 4442/12

Datum:
15.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4442/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0215.13K4442.12.00
 
Schlagworte:
politische Zwecke
Normen:
FrUrlV NRW § 26 abs 1
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides des Präsidenten des Sozialgerichts E vom 11. Mai 2012 verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 1. Februar 2012 auf Bewilligung von Sonderurlaub für den Zeitraum vom 10. bis 14. September 2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 45 % und das beklagte Land trägt sie zu 55 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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