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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 4272/12

Datum:
08.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4272/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0308.13K4272.12.00
 
Schlagworte:
Übergangsgebührnisse Ruhensregelung Neuregelung Bestandskraft Aufhebungsanspruch Verwendungseinkommen Trennungsgeld Rechtswidrigkeit Offensichtlichkeit
Normen:
SVG § 53; VwVfG § 48
Leitsätze:

Kein Anspruch des Klägers auf Aufhebung bestandkräftiger Ruhensregelungen nach § 53 SVG wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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