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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3054/13

Datum:
22.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
DÜSSELDORF
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 3054/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0722.13K3054.13.00
 
Leitsätze:

Die Auswahl zwischen mehreren Beamten um die Teilnahme an einem Lehrgang zum prüfungserleichterten Aufstieg in den gehobenen Dienst richtet sich nach den Grundsätzen der Bestenauslese.

Vor der Durchführung eines Auswahlverfahrens ist der Dienstherr verpflichtet, einen Leistungsvergleich anhand der inhalrtlichen Ausschöpfung der dienstlichen Beurteilungen durchzuführen. Dies kann im gerichtlichen Verfahren nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden.

 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2013 verpflichtet, über die Bewerbung des Klägers um die Teilnahme am Lehrgang zum prüfungserleichterten Aufstieg in den gehobenen technischen Dienst der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und das beklagte Land jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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