Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 2289/12

Datum:
08.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2289/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0308.13K2289.12.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Erstbeurteilung Endbeurteilung Absenkung Abweichung Erkenntnisse Plausibilität Leistungsgleichstand Leistungssteigerung
Leitsätze:

1. Hat in der Person des Endbeurteilers nach der Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung ein Wechsel stattgefunden und verfügt der nunmehr zuständige Endbeurteiler nicht selbst über die für die Frage einer Abweichung von der Erstbeurteilung maßgeblichen Erkenntnisse, muss er sich diese Erkenntnisse auf andere Weise, namentlich durch eine Befragung der vormals zuständigen Endbeurteilerin, beschaffen.

2. Der Verweis auf eine nicht feststellbare Leistungssteigerung kann eine hinreichende Begründung dafür sein, warum eine Endbeurteilung gegenüber einem Beurteilungsvorschlag abgesenkt wird. Bei einem zwischenzeitlichen Wechsel der Beurteilungssysteme, mit dem eine Veränderung der Notenstufen einhergegangen ist, reicht dies allein zur Begründung jedoch nicht.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 30. Januar 2012 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Zeitraum vom 1. Dezember 2001 bis zum 30. November 2004 erneut dienstlich zu beurteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und das beklagte Land jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank