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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 8370/12

Datum:
03.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 8370/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0403.10K8370.12.00
 
Schlagworte:
anteilig Dienstherrenwechsel Kostendämpfungspauschale
Normen:
BVO NRW § 12 Abs 6a
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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