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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 5746/13

Datum:
16.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 5746/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1216.10K5746.13.00
 
Schlagworte:
Elternteil Jugendhilfe Kostenbeitrag Unterhaltspflicht
Normen:
SGB VIII § 10 Abs 2; SGB VIII § 92 Abs 1 Nr 5; SGB VIII § 92 Abs 2
Leitsätze:

Für Leistungen der Jugendhilfe kann ein Elternteil zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden unabhängig davon, ob er dem Kind unterhaltspflichtig ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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