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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 4151/13

Datum:
02.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 4151/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1002.10K4151.13.00
 
Schlagworte:
ärztliche Verordnung Augenbraue Beihilfe Haarverlust Hilfsmittel Permanent-Make-Up Perücke
Normen:
BVO NRW § 3 Abs 1 Nr 1; BVO NRW § 3 Abs 4; BVO NRW § 4 Abs 1 Nr 10, FHVOPol NRW
Leitsätze:

Keine Beihilfe für Permanent-Make-Up (Rekonstruktion von Augenbrauen und Wimpern) bei Haarverlust einer Polizeibeamtin

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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