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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 8 K 2368/11

Datum:
23.08.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 2368/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0823.8K2368.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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