Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 488/12

Datum:
26.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 488/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0426.6L488.12.00
 
Schlagworte:
Tilgungsreife Entscheidungen vor 1999 Maßgeblicher Zeitpunkt Gutachtenanordnung Akteneinsichtsrecht Gutachtenunterlagen finanzielle Leistungsfähigkeit
Normen:
==§ 65 Abs. 9 StVG § 11 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbs. FeV § 11 Abs. Abs. 8 FeV § 13 Satz 1 Nr. 2 b) FeV
Leitsätze:

Die gesetzliche Verpflichtung, darauf hinzuweisen, dass der Fahrerlaubnisinhaber die dem Gutachter zu übersendenden Unterlagen einsehen kann (§ 11 Abs. 6 S. 2 FeV), ist eine bloße Ordnungsvorschrift. Fehlt der Hinweis, ist die Untersuchungsanordnung deswegen nicht rechtswidrig.

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt zwei Drittel, die Antragsgegnerin trägt ein Drit-tel der Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird bis zur übereinstimmenden teilweisen Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache auf

3.750,- Euro, für die Zeit danach auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank