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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 6286/11

Datum:
25.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
6 K 6286/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0625.6K6286.11.00
 
Schlagworte:
Dienstfahrzeug Mitwirkung Fahrer Verschulden Unaufklärbarkeit Dienstfahrzeug Geschäftsfahrzeug Firmenfahrzeug Firmenwagen
Normen:
§ 31a StVZO
Leitsätze:

Nennt der Halter eines Kfz der OWi-Behörde denjenigen, dem er das Fahrzeug (dauerhaft) überlassen hat, führt das aber trotz ordnungsgemäßer Ermittlung nicht zur Aufklärung der Verkehrsordnungswidrigkeit, kann ein Fahrtenbuch auch gegen den kooperierenden Halter angeordnet werden. Das gilt auch bei Firmen-, Dienst- und Geschäftsfahrzeugen.

 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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