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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 5127/10

Datum:
10.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 5127/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0210.6K5127.10.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis Gutachten Anordnung Betreuung Zustellung Wirksamkeit Zustellungsmangel
Normen:
StVG § 46 Abs 3 FeV § 11 Abs 8 LZG NRW § 6 Abs 1 Satz 2 FamFG §§ 15 Abs 2 Satz 2, 16, 287 Abs 1
Leitsätze:

Die an einen Betreuten bewirkte Zustellung wird jedenfalls rechtsgültig, wenn und sobald die Betreuung aufgehoben wird und der Zustellungsempfänger von dem Schriftstück Kenntnis nimmt.

Ist ein Schriftstück nachweislich in den Empfangsbereich des Zustellungsadressaten gelangt, ist regelmäßig zu erwarten, dass es nachfolgend auch zur Kenntnisnahme durch den Betreffenden kommt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutrei-benden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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