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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 1474/09

Datum:
14.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 1474/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0514.6K1474.09.00
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 5. November 2008 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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