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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 1045/11

Datum:
28.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 1045/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0628.6K1045.11.00
 
Schlagworte:
Fahrlehrer Fahrlehrerprüfung Fachkundeprüfung Erweiterungsprüfung ausreichende Kenntnisse Begründungsmangel
Normen:
FahrlG § 4 FahrlPrüfO §§ 13, 16 Abs. 2 Nr 1, 19, 20, 21, 24 FahrlAusbO Anlage § 2 Abs 1
Leitsätze:

Eine Prüfungsfrage, die den von der Prüfungsordnung vorgegebenen Rahmen verläßt, ist unzulässig. Ob dies der Fall ist, unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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