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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 989/12

Datum:
06.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 989/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0706.4L989.12.00
 
Normen:
==§ 16 Satz 2 BauO, § 68 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 und Nr.4 BauO, § 48 VwVfG
Leitsätze:

Keine Rücknahme einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren, wenn die Bauaufsicht Kenntnis davon erlangt, dass es sich um ein sanierungsbedürftiges Altlastengrundstück handel.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 4430/12 gegen die Rück-nahme der Baugenehmigung und Stilllegungsverfügung der An-tragsgegnerin vom 5. Juni 2012 (Az.: 00/00-XX-0000/12) wird wieder-hergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

 
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