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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 7670/10

Datum:
03.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 7670/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0503.4K7670.10.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 1213/12
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 21. Juli 2010 zur Errichtung der „I1.      00, Ganzjährig vermietete E.           “ auf dem Grundstück E1.           Allee 00 in X (G1) wird aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst sowie die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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