Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 1208/12

Datum:
06.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1208/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1206.3L1208.12.00
 
Schlagworte:
Außenbereich Geruch Geruchsbelastung Hähnchenmast Jahresgeruchsstunden
Normen:
==§ 5 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG
Leitsätze:

Sind nach der nordrhein-westfälischen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in der Fassung vom 29. Februar 2008 und einer Ergänzung vom 10. September 2008 die Wohnhäuser benachbarter Tierhaltungsanlagen in die Betrachtung einzubeziehen, gilt auch hier die in dem Urteil der Kammer vom 24. April 2012 - 3 K 6274/09 - beschriebene absolute Obergrenze von 0,25 (= 25 % der Jahresgeruchsstunden).

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 5158/12 des Antragstellers gegen den Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 27. Juni 2012 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von 84.500 Mastgeflügelplätzen (Masthähn¬chen) einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen wird wie-derhergestellt.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank