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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 535/12

Datum:
21.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 535/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0521.2L535.12.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung auf-gegeben, für den Antragsteller einen Ausbildungsplatz freizu¬halten, bis über dessen Bewerbung um die Einstellung in den ge¬hobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen unter Beach-tung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut ent¬schieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 3.500,-Euro festge¬setzt.

 
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