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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 445/12

Datum:
11.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 445/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0511.2L445.12.00
 
Schlagworte:
Auswahlentscheidung Beurteilungsrichtlinien Vergleichbarkeit Maßstäbe Ausgleich Absenkungsbegründung
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, die Beförderungsstelle der Leitung der Direktion Zentrale Aufgaben beim Polizeipräsidium E mit dem Beigeladenen zu be-setzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beach¬tung der Rechtsauf¬fassung des Gerichts erneut ent¬schieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kos¬ten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festge¬setzt.

 
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