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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 360/12

Datum:
19.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 360/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0419.2L360.12.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung erneute Beurteilung Personalrat Gleichstellungsbeauftragte erneute Beteiligung Voreingenommenheit
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, die an der Gesamtschule O in N un¬ter dem Aktenzeichen 00.00.00.00-00.0.00-A 00/00 ausgeschriebene Stelle der Besoldungsgruppe A 13 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin auf diese Stelle unter Beachtung der Rechtsauf¬fassung des Gerichts erneut ent¬schieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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