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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1760/11

Datum:
10.01.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1760/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0110.2L1760.11.00
 
Schlagworte:
Auswahlentscheidung inhaltliche Ausschöpfung Hilfskriterium Dienstalter Berufserfahrung Leistungsgrundsatz
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, eine der beiden der Realschule C in N zugewiesenen Beförderungsstellen der Besoldungs¬gruppe A 13 BBesO mit der Beigeladenen zu beset¬zen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffas¬sung des Ge¬richts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Ver¬fahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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