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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 9089/10

Datum:
24.01.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 9089/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0124.2K9089.10.00
 
Schlagworte:
Übernahme Einstellung Beamtenverhältnis auf Probe Eignung gesundheitliche Eignung depressive Störung Depression rezidivierende depressive Störung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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