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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 6976/11

Datum:
06.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 6976/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1106.2K6976.11.00
 
Leitsätze:

Die für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe erforderliche gesundheitliche Eignung setzt eine körperliche und psychische Veranlagung der Art voraus, dass die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Akltersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (hier verneint bei einem an Morbus Crohn erkrankten Lehrer).

Dieser Maßstab ist gleichermaßen bei nichtbehinderten wie bei behinderten, aber nicht schwerbehinderten Bewerbern anzulegen (gegen OVG Lüneburg, Urteile vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 - und vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -).

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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