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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 4167/11

Datum:
17.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 4167/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0717.2K4167.11.00
 
Schlagworte:
Übernahme einer Lehrkraft im Angestelltenverhältnis in das Beamtenverhältnis auf Probe; laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze; Überschreitung der Höchstaltersgrenze wegen Geburt und Betreuung von Kindern; Kausalität der Kinderbetreuung für die Verzögerung der unbefristeten Einstellung; berücksichtigungsfähiger Zeitraum der Kinderbetreuung; Unterbrechung des Kausalzusammenhangs durch anderweitige Berufstätigkeit; Ausnahme von der Höchstaltersgrenze bei dienstlichem Interesse an der Gewinnung bestimmter Bewerber und in Härtefällen
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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