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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 15/12

Datum:
03.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 15/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0403.2K15.12.00
 
Schlagworte:
Hinausschieben der Altersgrenze Entgegenstehende dienstliche Gründe Personalwirtschaftliche und organisatorische Erwägungen des Dienstherrn (Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur sowie von Einstellungs- und Beförderungsmöglichkeiten)
Normen:
==§§ 32, 115, 129 LBG NRW
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurück-genommen hat.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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